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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem/den Mieter/n bzw. dem/den Kunden und dem Camping Resort Riegersburg (Vulkanlandcamping Riegersburg GmbH) als Vermieter. Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen an. Abweichende Regelungen des Mieters, insbesondere eigene AGB, gelten nicht, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.


MIETOBJEKT

Das Mietobjekt umfasst laut Mietvertrag entweder einen Stellplatz, einen Wohnwagen mit Vorzelt, ein Mobilheim, ein Campingfass oder ein Glampingzelt samt dem jeweils dazugehörigen Inventar.

Nur jene Personen dürfen das Mietobjekt nutzen, die im Mietvertrag eingetragen sind. Der Mieter prüft nach Erhalt der Reiseunterlagen unverzüglich, ob alle Angaben mit der gebuchten Leistung übereinstimmen. Bei Unklarheiten kontaktiert er umgehend den Campingplatz.

Je nach Verfügbarkeit können Vermieter und Mieter ein bestimmtes Mietobjekt konkret vereinbaren. Ist das gebuchte Objekt jedoch nicht verfügbar, stellen wir ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt in gleicher Größe, zum vereinbarten Mietzins und zum vereinbarten Zeitpunkt bereit. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine Ersatzansprüche.

Der Mieter kann das Mietobjekt elektronisch, schriftlich, telefonisch oder online verbindlich buchen. Mit der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Er übermittelt dabei alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Buchungsbestätigung schriftlich oder elektronisch übermitteln.

Rauchen ist in Mobilheimen, Wohnwagen, Campingfässern und Zelten nicht erlaubt.


MIETPREIS

Der Mietpreis umfasst nicht die Kurtaxe sowie etwaige Anmeldegebühren oder sonstige Gebühren (z. B. Müllentsorgung oder Haustiergebühr). Diese Beträge bezahlt der Mieter zusätzlich.


HAUSTIERE

Haustiere sind nur in gekennzeichneten Mietobjekten erlaubt. Der Mieter gibt Haustiere bereits bei der Buchung an. Außerdem entrichtet er die entsprechenden Campingplatzgebühren gesondert vor Ort.

Der Mieter lässt Haustiere nicht unbeaufsichtigt im oder am Mietobjekt zurück. Pro Mietobjekt sind maximal zwei Haustiere erlaubt.

Für Mobilheime, Mietwohnwagen, Campingfässer und Mietzelte gilt zusätzlich:
Haustiere dürfen nicht in den Schlafbetten liegen. Schlafdecke, Futterschüssel etc. bringt der Mieter selbst mit. Zudem verrechnen wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr von € 50,- pro Haustier.


MIETER

Das Mindestalter für Mieter beträgt 18 Jahre. Der Mieter bleibt während der gesamten Mietdauer vor Ort anwesend. Außerdem haftet er für die Richtigkeit seiner Angaben im Mietvertrag.

Personen unter 18 Jahren dürfen nicht alleine anwesend sein. Andernfalls sprechen wir einen Platzverweis aus. Eltern haften für ihre Kinder.


UMBUCHUNGEN

Eine Umbuchung liegt vor, sobald der Mieter Mietobjekt, Mietdauer, Datum, Unterkunftsart, Saisonzeit oder Hauptmieter ändert. Für jede Umbuchung verrechnen wir € 15,-.

Entstehen uns durch die Umbuchung finanzielle Nachteile, gelten zusätzlich die Stornobedingungen gemäß Punkt „Storno“. Eine Umbuchung ist nur innerhalb der laufenden Saison möglich. Eine Übertragung auf die Folgesaison schließen wir aus.


ÜBERNAHME DER MIETOBJEKTE

Der Mieter übernimmt das Mietobjekt ab 16:00 Uhr Ortszeit, Stellplätze ab 14:00 Uhr (Ausnahme: siehe Voucher).

Er behandelt das Mietobjekt sorgfältig und ordnungsgemäß. Vor dem Verlassen sichert er es gegen Sturm. Daher schließt er Fenster, Türen und Vorzelt. Außerdem überprüft er Heringe, Schnüre und Befestigungen.


RÜCKGABE DER MIETOBJEKTE

Der Mieter räumt das Mietobjekt bis 10:00 Uhr Ortszeit (Stellplätze bis 12:00 Uhr) (Ausnahme: siehe Voucher).

Er entleert Wasserkanister und Abwassereimer, wäscht Geschirr ab und räumt es ein. Zudem leert er Geschirrspüler und Kühlschrank und entsorgt den Müll. Chemietoiletten entleert und reinigt er ebenfalls. Anschließend sperrt er das Mietobjekt ab, stellt Möbel wie vorgefunden zurück, schließt das Vorzelt und gibt die Schlüssel ab.

Darüber hinaus prüft und unterschreibt er das Übergabeprotokoll.


VERFRÜHTE AN- ODER VERSPÄTETE ABREISE

Überschreitet der Mieter die festgelegten Zeiten, verrechnen wir eine zusätzliche Nächtigungsgebühr. Außerdem hält der Mieter uns gegenüber etwaigen Schadenersatzforderungen von Nachmietern schad- und klaglos.


PLATZORDNUNG

Der Mieter hält die Platzordnung des Campingplatzes ein. Bei Verstößen sprechen wir einen Platzverweis aus. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz (Lage, Größe, Zustand) besteht nicht. Zudem kann es saison- oder infrastrukturbedingt zu Schwankungen im Wasser- oder Stromnetz kommen. WLAN- und TV-Empfang garantieren wir nicht.

Bei vielen Mietobjekten ist ein Parkplatz für einen PKW inkludiert. Dieser liegt jedoch nicht zwingend direkt beim Objekt. Der Campingplatz weist den Parkplatz zu.

Zusätzliche Zelte sind nicht erlaubt. Außerdem folgt der Mieter den Anweisungen des Campingplatzpersonals, da sonst ein Platzverweis droht.


HAFTUNG

Der Mieter haftet für Schäden, die er verursacht. Für persönliche Gegenstände, Fahrzeuge oder Fahrräder übernehmen wir keine Haftung, etwa bei Diebstahl oder Elementarschäden.

Wir haften nur für Schäden, die wir grob fahrlässig verursachen.


STORNO

Wurde kein hauseigenes Rücktrittspaket abgeschlossen, gelten folgende Stornosätze:

  • Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 % der Miete

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Miete

  • Ab 29 Tage vor Mietbeginn: 90 % der Miete

  • Ab 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Miete

Der Mieter meldet Stornierungen unverzüglich und schriftlich. Nachträgliche Regressansprüche schließen wir aus.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Innerhalb von 14 Tagen leistet der Mieter eine Anzahlung von 20 %. Die Restzahlung erfolgt vor Ort.

Bei kurzfristigen Buchungen bezahlt der Mieter den Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Erst nach vollständiger Bezahlung geben wir das Mietobjekt zur Nutzung frei.


GERICHTSSTAND

Für alle Vereinbarungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Bezirksgericht Feldbach zuständig.


SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt jene Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Regelungslücken.


Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtümer vorbehalten
Stand: 03.01.2024