Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Rechtsgeschäfte, welche zwischen dem/ den Mieter/n / bzw. dem/den Kunden und dem Camping Resort Riegersburg (Vulkanlandcamping Riegersburg GmbH) als Vermieter abgeschlossen werden. Abweichende einseitige Regelungen des Mieters, insbesondere dessen eigene allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten keine Rechtswirksamkeit.

MIETOBJEKT: Beinhaltet laut Mietvertrag entweder einen Stellplatz, einen Wohnwagen mit Vorzelt, ein Mobilheim, ein Campingfass oder ein Glampingzelt mit jeweils dem dazugehörigen Inventar. Das Mietobjekt kann nur von jenen Personen benutzt werden, die im Mietvertrag eingetragen sind. Der Mieter trägt die Verantwortung nach dem Erhalt der Reiseunterlagen, zu kontrollieren, dass alle Informationen in Übereinstimmung mit der gebuchten Reise sind. Im Zweifel ist der Campingplatz zu kontaktieren. Ein spezifisches Übereinkommen zwischen dem Vermieter und dem Mieter bezüglich der Konkretisierung eines Mietobjektes im Zuge der Buchung, ist je nach Verfügbarkeit des Mietobjektes möglich. Der Vermieter behält sich diesbezüglich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen ein Ersatzmietobjekt in gleicher Größe, zum vereinbarten Mietzins und Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Für diesen Fall gebühren dem Mieter keine wie auch immer gearteten Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter. Ein Mietobjekt kann vom Mieter beim Vermieter elektronisch, schriftlich, telefonisch oder online verbindlich gebucht werden. Mit der verbindlichen Buchung eines Mietobjekts durch den Mieter über den Vermieter, kommt ein gültiges Angebot seitens des Mieters zustande. Der Mieter ist verpflichtet, alle vorgesehenen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Vertragsabschluss kommt wirksam zu Stande, wenn die Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Vermieter, schriftlich oder elektronisch an den Mieter übermittelt wird.

Das Rauchen in den Mobilheimen, Wohnwagen, Campingfässern & Zelten ist NICHT erlaubt!

MIETPREIS: Im Mietpreis sind die Kurtaxe sowie eventuell anfallende Anmeldegebühren sowie sonstige Gebühren (z.B. Müllentsorgung, Haustiergebühr,etc.) des Campingplatzes nicht enthalten.

HAUSTIERE: Sind nur auf den dafür gekennzeichneten Mietobjekten erlaubt. Die Campingplatzgebühren für Haustiere sind am Campingplatz gesondert zu entrichten. Haustiere müssen bei der Buchung angegeben werden. Es ist nicht gestattet, Haustiere unbeaufsichtigt im oder am Mietobjekt zu lassen. Es sind maximal 2 Haustiere pro Mietobjekt erlaubt.

Gilt für Mobiheime, Mietwohnwagen, Campingfässer & Mietzelte: Die Mitnahme von Haustieren in die Schlafbetten ist nicht gestattet. Eine Schlafdecke, Futterschüssel etc. ist vom Mieter selbst mitzubringen. Die Reinigungsgebühr pro Haustier beträgt zusätzlich € 20,-.

MIETER: Das Mindestalter für Mieter ist mit 18 Jahren festgelegt. Der Mieter muss während der gesamten Vermietungsdauer vor Ort anwesend sein. Der Mieter haftet für die Richtigkeit seiner Angaben im Mietvertrag. Die alleinige Anwesenheit von Personen mit einem Alter von unter 18 Jahren ist unzulässig und kann einen Platzverweis dieser Person nach sich ziehen. Eltern haften für Ihre Kinder.

UMBUCHUNGEN: Eine Umbuchung liegt vor, sobald der Vertrag in Bezug auf Mietobjekt, Mietdauer, Datumsänderung, Art der Unterbringung, Saisonzeiten oder der Hauptmieter von Seiten des Mieters verändert wird. Jede Umbuchung wird mit € 15,- in Rechnung gestellt. Finanzielle Benachteiligungen, die dem Vermieter durch die Umbuchung entstehen, unterliegen den Stornobedingungen gem. Pkt. STORNO. Eine Umbuchung kann nur innerhalb der aktuellen Saison erfolgen. Eine Umbuchung auf die Folgesaison ist nicht möglich.

ÜBERNAHME DER MIETOBJEKTE: Das Mietobjekt kann ab 16.00 Uhr (Stellplätze ab 14:00 Uhr) Ortszeit bezogen werden (Ausnahme: siehe Voucher). Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Behandlung des Mietobjektes verpflichtet. Bei Verlassen des Mietobjektes ist dieses gegen Sturm zu sichern (Fenster, Wagentüre und Vorzelt schließen). Ebenso sind die Vorzeltbefestigungen wie Heringe, Schnüre etc. auf die Sturmsicherheit zu überprüfen.

RÜCKGABE DER MIETOBJEKTE: Das Mietobjekt muss bis 10:00 Uhr Ortszeit (Vormittag) (Stellplätze bis 12:00 Uhr) geräumt werden (Ausnahme: siehe Voucher). Wasserkanister ggf. Abwassereimer entleeren; Geschirr abwaschen und wieder einräumen; Geschirrspüler entleeren, Kühlschrank ausräumen, Müll entsorgen; Chemietoiletten entleeren und säubern, Mietobjekt absperren, Tisch, Stühle und Sonnenschirme so abstellen wie Sie diese bei Ihrem Einzug ins Mietobjekt vorgefunden haben; Vorzelt schließen; Schlüssel abgeben. Der Mieter ist dazu verpflichtet das Übergabeprotokoll ordnungsgemäß zu prüfen und zu Unterschreiben.

VERFRÜHTE AN- BZW. VERSPÄTETE ABREISE: Das Überschreiten dieser Zeiten führt zur Berechnung einer zusätzlichen Nächtigungsgebühr. Weiters hat der Mieter den Vermieter für allfällige Schadenersatzforderungen der Nachmieter klag- und schadlos zu halten.

PLATZORDNUNG DES CAMPINGPLATZES: Der Mieter ist vertraglich an die Platzordnung des Campingplatzes gebunden. Zuwiderhandlungen kann einen Platzverweis nach sich ziehen. Hierbei können keine Forderungen gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Ferner kann kein Rechtsanspruch auf den Stellplatz wie Standort, Platzgröße, Zustand usw. gegenüber dem Vermieter erfolgen. Saisonal- und Infrastrukturbedingt kann es zu Schwankungen im Wasser- bzw. Stromnetz kommen. WLAN und TV-Empfang können nicht garantiert werden. Im Mietvertrag ist zumeist ein Parkplatz für einen PKW inkludiert (bei Mobilheimen, Mietwohnwagen, Campingfass & Mietzelten: keine Campingfahrzeuge). Der Parkplatz ist nicht unbedingt neben dem Mietobjekt. Der Autoabstellplatz wird in diesem Fall vom Campingplatz zugewiesen. Weiters ist das Aufstellen von zusätzlichen Zelten jeglicher Art nicht gestattet. Der Mieter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass den Anweisungen des Campingplatz-Personals – bei ansonsten drohendem Platzverweis – Folge zu leisten ist.

MIETWOHNWAGEN MIT VORZELT & MIETZELTE: Es ist nicht erlaubt Teile der Zelte oder die Sturmsicherungen zu entfernen.

HAFTUNG: Der Mieter haftet für Schäden, die er selbst verursacht. Für persönliche Gegenstände des Mieters sowie Autos, als auch Fahrräder etc. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden (z. B. bei Diebstahl oder Elementarschäden).
Der Vermieter haftet für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch den Vermieter grob fahrlässig versursacht werden.

UNFALL: Bei Unfällen jeder Art muss der Vermieter sofort verständigt werden. Die Namen von Zeugen müssen festgestellt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, der Entschließung des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft dadurch vorzugreifen, dass er den Anspruch des Geschädigten anerkennt. Der Vermieter haftet nicht für eine Rückholung der Mieter.

WEITERVERMIETUNG: Eine Weitervermietung des Mietobjektes an Dritte durch den Mieter ist verboten.

RÜCKTRITTS DES VERMIETERS: Sollte das Mietobjekt ohne Verschulden des Vermieters, aus welchen Gründen immer, nicht zur Verfügung stehen (Havarie, Sturmschaden, Verschulden des Vormieters etc.), so steht dem Vermieter das Recht zu, ein Ersatzmietobjekt in gleicher Größe zum vereinbarten Mietzins und Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen oder vom abgeschlossenen Mietvertrag zurückzutreten. Sämtliche Vorauszahlungen und Kautionen wären in diesem Falle vom Vermieter zurückzuerstatten. Der Mieter kann jedoch keine Schadenersatzforderungen an den Vermieter stellen. Sollte der Mietvertrag oder eine vereinbarte Leistung vom Vermieter auf Grund politischer und gesetzlicher Änderungen oder durch einen Vertragsbruch eines Partners des Vermieters nicht mehr möglich sein, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden. Sollten nur Teile des Mietvertrags betroffen sein, so bleiben die restlichen Leistungen aufrecht.

REISEABBRUCH: Melden Sie sich bitte unverzüglich beim Vertreter des Vermieters vor Ort und bestätigen Sie das sie Ihren Aufenthalt beenden. Nur gültig bei Abschluss eines hauseigenen Rücktrittspakets: Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich am Urlaubsort unbedingt ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen. Die Bedingungen sind auch für verspätete Anreise gültig.

REKLAMATION: Mängel jeglicher Art sind sofort und unverzüglich bei der Vertretung des Vermieters vor Ort zu melden um eine Verbesserung durchführen zu können. Nachträgliche, nicht vor Ort gemeldete Mängel, können nicht berücksichtigt werden. Reklamationen sind immer vor Ort zu vermerken. Einrichtungen und Aktivitäten am Campingplatz und rund um den Campingplatz  können vor allem während der Vor- bzw. Nachsaison eingeschränkt bzw. gänzlich geschlossen sein. Der Campingplatz kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

VERGESSENE GEGENSTÄNDE: Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände die vom Mieter vergessen wurden. Sollten jedoch vergessene Gegenstände sichergestellt werden, so wird der Vermieter diese auf Kosten des Mieters, sofern dieser dies wünscht, zusenden. Die Kosten und Risiken/Haftungen für Beschädigungen und Verlust der Gegenstände trägt der Mieter.

STRAFRECHT, ZOLLRECHT: Der Vermieter haftet nicht für strafrechtliche und zollrechtliche Übertretungen des Mieters.

GAS: Für unsachgemäße Handhabung von Seiten des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung.

STORNO: Sollte kein hauseigenes Rücktrittspaket abgeschlossen worden sein, so kommen folgende Stornosätze zur Anwendung:

Stornierungen sind unverzüglich und schriftlich beim Vermieter zu melden. Nachträgliche Regressansprüche können nicht geltend gemacht werden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Innerhalb von 14 Tagen ist die Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages zu leisten, die Restzahlung ist spätestens 5 Wochen vor Urlaubsantritt fällig. Sollten wir keine An- oder Restzahlung erhalten, behalten wir uns das Recht vor, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort nach Zusendung der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Das Mietobjekt wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages durch den Mieter vom Vermieter zur Benützung frei gegeben.

EINREISEBESTIMMUNGEN: Der Mieter hat für sich und die Mitreisenden Sorge zu tragen, dass die Durch- und Einreisebestimmungen für Österreich bzw. der durchreisenden Länder eingehalten werden und holt zeitgerecht diesbezüglich Informationen in seinem Heimatland bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat des Vermietungslandes ein.

UMGEBUNG AM CAMPINGPLATZ: Beachten Sie, dass der Abstand zum Zentrum, Einkaufsmöglichkeiten, Strand etc. nur richtungsweisend ist und deshalb je nach der Lage der einzelnen Unterkunft variieren kann. Die Fotos und Grundrisse der Unterkünfte sind Symbolfotos und beispielhaft für den gebuchten Typ. Abweichungen sind also möglich.

FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE, denen elektronische, telefonische oder Online-Buchungen zugrunde liegen und die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden, besteht gem. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht des Mieters.

DATENSCHUTZ: Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung) zum Zweck der Buchungsdurchführung beim Vermieter gespeichert werden, sofern diese erforderlich sind. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten, persönlichen Daten zu verlangen. Das Auskunftsverlangen hat er schriftlich an den Vermieter zu richten. Im Zuge dessen hat er auch seine Identität in geeigneter Form nachzuweisen. Der Kunde hat weiters jederzeit das Recht, auf begründeten Antrag, die Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Das Löschungsbegehren hat der Kunde per mail an [email protected]  oder schriftlich unter Anschluss des Namens und der Adresse und des Grundes für eine Berichtigung oder Löschung zu stellen. Personenbezogenen Daten werden von dem Vermieter an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, sie gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet sind oder vom Kunden explizit eingewilligt wurde. Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben.

GERICHTSSTAND: Für den zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande gekommenen Vereinbarung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Bezirksgericht Feldbach zuständig.

ELEKTROAUTOS: Wir weisen Sie darauf hin, dass das Laden von Elektroautos bei unseren Mietobjekten nicht gestattet ist. Es sind dafür öffentlichen Ladesäulen zu verwenden.

SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Buchung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Buchung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB´s als lückenhaft erweisen.“

Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtümer vorbehalten

Stand 03.01.2024